Die sächsische Staatsregierung unterstützt die Kommunen bei Investitionen in den Brandschutz zukünftig noch stärker. So werden die Zuwendungen für die Feuerwehren bereits in diesem Jahr um 19 Millionen Euro aufgestockt, sodass sich die Gesamtausgaben für den Brandschutz in diesem Jahr auf insgesamt 40 Millionen Euro erhöhen. Die neu zugewiesenen finanziellen Mittel sind Bestandteil des „Zukunftspaktes Sachsen“. Danach ist vorgesehen, die Kommunen bei der Investition in den Brandschutz in den Jahren 2018 bis 2022 mit einem zusätzlichen Investitionspaket weiter zu stärken. In den nächsten fünf Jahren sollen insgesamt 200 Millionen Euro in den kommunalen Brandschutz fließen.

Gefördert werden wie bisher die Errichtung und Einrichtung von Feuerwehrhäusern und Feuerwachen mit Nebenanlagen, die Errichtung und Einrichtung Feuerwehrtechnischer Zentren und die Errichtung von künstlich angelegten Löschwasserentnahmestellen. Aber auch die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, Ausrüstungsgegenständen, Dienstkleidung und persönlicher Schutzausrüstung wird bezuschusst.

Die Zuweisung der zusätzlichen Mittel erfolgt an die Landkreise und Landesdirektion Sachsen. Diese sind die Bewilligungsbehörden. Verteilt werden Zuschüsse dann nach einem bewährten Schlüssel nach der geltenden Richtlinie „Feuerwehrförderung“. Die kreisangehörigen Gemeinden können, wie bisher, entsprechende Fördermittelanträge für Maßnahmen der Gemeinden bei den Landkreisen, die Kreisfreien Städte und Landkreise bei der Landesdirektion Sachsen im Rahmen des Zuwendungsverfahren nach der RLFw stellen.

Richtlinie Feuerwehrförderung