Die Affäre um die gescheiterten Finanzwetten der Kommunalen Wasserwerke Leipzig (KWL) ist noch längst nicht beendet, dennoch kann eine jüngste Entscheidung des Oberlandesgerichtes Dresden aus Sicht der Leipziger Volkszeitung als Teilerfolg im KWL-Prozess angesehen werden. So fasste das Dresdner Gericht Ende Mai einen Beweisbeschluss, der eine Überprüfung der Finanzwetten des ehemaligen KWL-Chefs Klaus Heininger auf Sittenwidrigkeit vorsieht. Nachdem Heininger im Dezember 2013 vom Bundesgerichtshof wegen Untreue und Bestechlichkeit zu sieben Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt wurde, hofft Leipzig weiterhin auf einen positiven Ausgang des Prozesses, der in London im April begonnen hat. Ex-Wasserwerkschef Klaus Heininger war vor Jahren riskante Finanzgeschäfte mit städtischen Geldern eingegangen und hatte verloren. Die erneute Überprüfung Heiningers durch das Gericht könnte ein wichtiger Punkt in der Argumentationslinie der Stadt Leipzig sein, um die Klage über die resultierende Forderung der Schweizer Großbank UBS gegen die Messestadt über knapp 100 Millionen Euro abzuwenden.

Nun möchte Leipzig diese Verträge für ungültig erklären lassen.

Bereits Ende April reiste der Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung nach London, um an dem Prozessauftakt am höchsten britischen Gericht – dem „High Court of Justice“ – teilzunehmen. So erklärt Oberbürgermeister Jung, dass Heininger die Geschäfte „am Aufsichtsrat vorbei, im Alleingang abgeschlossen hatte.“ Leipzig argumentiert, dass auch die Banken hätten wissen müssen, dass solche Finanzgeschäfte nicht allein von Geschäftsführern abgeschlossen werden dürfen. „Es war so geheim eingefädelt mit Beratern aus der Schweiz, mit Bankkonten in Liechtenstein, abgewickelt über die Kaimaninseln – also kurzum ein Krimi, den wir hier eigentlich erlebt haben. Es müsste schon mit dem Teufel zugehen, wenn das am Ende für die Bank gut ausgeht“, so der Oberbürgermeister gegenüber dem MDR.

Dennoch, im Gerichtsaal des Royal High Court of Justice behaart die UBS auf ihre Sichtweise und hält an ihrer Forderung fest. „Die USB glaubt an die Gültigkeit der entsprechenden Verträge und erachtet die von KWL im Verfahren gemachten Behauptung, nicht zu Zahlungen verpflichtet zu sein, für haltlos“, so die offizielle Stellungnahme der UBS AG. Das Urteil wird Ende Juli erwartet. Bei einem negativen Ausgang des Prozesses stünde Leipzig vor dem finanziellen Ruin. Denn sollten die Wasserwerke den Prozess verlieren, müsste die Stadt für die Zahlungen aufkommen und dann, betont Jung, „drohen ernsthafte Einschnitte“.