Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung §28 Abs. 2 Nr. 11 i.V.m. §73 Abs. 5 zur Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen

„Wir bitten vorerst keine Spenden an uns zu überweisen.“

Mit der Änderung in der Sächsischen Gemeindeordnung, die am 1. Januar 2014 im Freistaat in Kraft getreten ist, wird über „die Annahme und Verwendung von Spenden und sonstigen Zuwendungen unabhängig von dem Spendenbetrag und unabhängig davon, ob der Spender eine eindeutig bestimmte Zweckbindung verfügt hat, der Stadtrat in öffentlicher Sitzung entscheiden.“ Konnten die Städte in Sachsen bisher ohne Beteiligung des jeweiligen Stadtrates Spenden und Zuwendungen annehmen, muss nun – der Neuregelung des Sächsischen Innenministeriums entsprechend – über jeden noch so kleinen Spendenbetrag in öffentlichen Sitzungen abgestimmt werden. Das mag einerseits der Transparenz dienen, aber welch ein bürokratischer Aufwand dahinter steckt, kann bisher nur erahnt werden. Es geht sogar soweit, dass man gegenwärtig auf einigen Homepages von sächsischen Vereinen und Initiativen lesen kann, dass sie aktuell von Spenden abraten.

Auf Nachfragen vom Chemnitzer SPD-Fraktionsgeschäftsführer André Horváth an die Oberbürgermeisterin der Stadt Chemnitz geht hervor, dass nunmehr die Vereine nicht mehr selbst über entsprechende Zuwendungen verfügen können, sondern diese als gesammelter Betrag der Stadt für zweckgebundene Projekte angeboten werden. Wurden bisherige Spendengelder und Zuwendungen direkt von den jeweiligen Leitern der Einrichtungen entgegen genommen, kann es heute aufgrund des Verwaltungsaufwands bis zu neun Wochen dauern, bis diese den eigentlichen Empfänger erreichen. Gerade für kleinere Vereine, die auf Spendengelder angewiesen sind, kann dies zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Gegenwärtig wird das genaue Verfahren für die Neuregelung in der Verwaltung noch abgestimmt, um „eine gesetzeskonforme aber auch möglichst einfache und zügige Bearbeitung zu erreichen.“ André Horvárth spricht in diesem Zusammenhang jedoch von einem „bürokratischen Irrsinn“, denn es gebe bisher keine Statistiken die belegen, wie hoch die Zuwendungsbeträge in der Vergangenheit wirklich waren und somit auch keine sichere Aussage darüber, wie hoch der entsprechende Verwaltungsaufwand in Zukunft sein wird.

Anstatt derzeit ganz von Spenden abzusehen, könnte man sich den Scherz erlauben, seine Spendenbeträge in mehreren kleinen Beträgen den kommunalen Einrichtungen zukommen zulassen. Der Verwaltungsaufwand stiege ins Unermessliche, wenn mehrfach über Spenden im Wert von zwei Euro abgestimmt werden muss. Doch wirklich zum Lachen dürfte dabei niemandem zu Mute sein.