Die SPD-Fraktion Dresden treibt die Umsetzung der Istanbul-Konvention voran

Der 35-jährige Richard Kaniewski gehört dem Dresdner Stadtrat erneut seit 2019 an

Bildquelle: Julian Hoffmann

Autor: Richard Kaniewski, Sprecher für Gleichstellung und Sicherheit der SPD-Fraktion Dresden

Häusliche Gewalt ist ein gesellschaftliches Problem. Sie trifft alle Geschlechter, aber vor allem trifft sie Frauen und Kinder. Es besteht Handlungsbedarf – besonders deswegen, weil die bestehenden Angebote am Limit ihrer Möglichkeiten arbeiten. Damit alle Betroffenen den nötigen Zugang zu Hilfesystemen erhalten, müssen vorhandene Schutzlücken auch in Dresden geschlossen werden.

Um für das Thema zu sensibilisieren und Lösungen zu suchen, hat die SPD-Fraktion zu Beginn der neuen Wahlperiode 2019 den Antrag zur „Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Landeshauptstadt Dresden“ eingebracht. Dieser wurde im Juni nun ohne Gegenstimmen, bei 13 Enthaltungen angenommen. Damit setzt der Stadtrat ein klares Zeichen gegen sexualisierte und häusliche Gewalt.

Verbindliches Vertragswerk

Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, mit dem sich die Bundesregierung 2018 dazu verpflichtet hat, Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz von Betroffenen sexualisierter, seelischer und häuslicher Gewalt zu erarbeiten. Der Vertrag ist rechtlich bindend, womit unterzeichnenden Ländern bei Nicht-Einhaltung Sanktionen drohen.

Inhalt des Antrages sind Maßnahmen, die den Rahmen für die Gewährleistung von Schutz und Unterstützung der Betroffenen auch in Dresden schaffen sollen. Wesentliche Anforderungen der Konvention werden Dank der interdisziplinären Zusammenarbeit verschiedener Akteurinnen und Akteure lokal bereits umgesetzt. Dennoch decken die bisherigen Strukturen den Bedarf bei Weitem nicht. Deshalb soll sich die Landeshauptstadt u.a. um Gelder aus dem Investitionsförderprogramm des Bundes „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ bemühen. 

Corona verstärkt die Dringlichkeit

Besonders während der Zeit der Corona-bedingten häuslichen Isolation, konnte ein hohes Ausmaß an häuslicher Gewalt beobachtet werden. Dies belegt eine repräsentative Studie der TU München, wonach 3,1% der befragten Frauen körperliche Gewalt und 3,6% Vergewaltigungen durch Ihre Ehepartner erlebten. In ca. 6,5% der befragten Haushalte kam es außerdem zu gewaltsamen Bestrafungen der Kinder.

Auch in Dresden konnte in der Zeit des „Lockdowns“ ein Anstieg der Hilfegesuche im Frauenhaus beobachtet werden. Schon im „Normalbetrieb“ sind die Kapazitäten dort teilweise nicht ausreichend. Hier besteht also ein akuter, dringender Ausbaubedarf.

Handeln!

Allein die völkerrechtliche Verbindlichkeit der Konvention zeigt, dass die EU nicht länger bereit ist, Gewalt gegen Frauen zu tolerieren und die Mitgliedstaaten zum Handeln auffordert. Dem hat sich nun auch Dresden verschrieben.

Als die SPD-Fraktion den Antrag einbrachte, war kaum vorstellbar, welche gesteigerte Brisanz das Thema schon wenig später entwickeln würde. Neben den wirtschaftlichen Herausforderungen, die die Pandemie mit sich gebracht hat, dürfen soziale Problem- und Krisenlagen nicht unter den Tisch fallen. Gerade jetzt müssen wir als Gesellschaft füreinander einstehen und uns solidarisch miteinander verhalten. Jetzt heißt es: Hinschauen, nicht tolerieren, handeln!