Im Rahmen der Absichtserkklärung zwischen CDU und SPD zur Neuwahl des Ministerpräsidenten Ende letzten Jahres wurde auf Drängen der SPD auch die hunterprozentige Übernahme der kommunalen Eigentanteile beim Breitbandausbau durch den Freistaat Sachsen vereinbart. In den vergangenen Wochen wurde nun nach einer Regelung gesucht, die auch mit dem EU-Beihilfrecht vereinbar ist.
Das für Digitales zuständige Bundesverkehrsministerium hat am 24. April dem sächsischen Vorschlag zugestimmt. Demnach wird der kommunale Eigenanteil beim Breitbandausbau durch den Freistaat übernommen, so dass die 100 Prozent-Finanzierung steht. An die Kommunen kann zukünftig im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) über die Landkreise eine Bedarfszuweisung für Digitales ausgereicht werden. In den kommenden Monaten wird das FAG durch den Landtag entsprechend geändert und die Regeln für die Bedarfszuweisungen werden geklärt. Die Landkreise erhalten zunächst eine Pauschale in Höhe von fünf Millionen Euro zur Weiterreichung an die Kommunen. Damit kann in einem ersten Schritt die Zusage erfüllt werden, die erforderlichen Eigenanteile zu übernehmen.
In den anstehenden Verhandlungen im Landtag wird sich die SPD-Landtagsfraktion für ein möglichst schnelles Gesetzgebungsverfahren einsetzen. Es ist klar, dass die Übernahme der Kosten sowohl für die Kommunen gilt, die bereits mit dem Ausbau begonnen haben, als auch die Kommunen, die gerade planen. Die Landtagsfraktion steht dabei auch in engem Austausch mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, das in der Staatsregierung maßgeblich für diesen Erfolg verantwortlich ist.
Pressemitteilung von Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Pressmitteilung von Holger Mann, Sprecher für Digitalisierung der SPD-Landtagsfraktion