Luxussanierungen verhindern – nur ein Baustein für bezahlbares Wohnen
Der Leipziger Stadtrat hat sich am 26. Juni auch mit Stimmen der SPD-Stadtratsfraktion erneut für die Einführung eines Milieuschutzes in verschiedenen Leipziger Stadtteilen ausgesprochen. Noch in diesem Jahr sollen Erhaltungssatzungen beschlossen werden. Die Ratsversammlung will damit Luxussanierungen erschweren, Mietpreisanstiege indirekt bremsen und so dafür sorgen, dass einkommensschwächere Bewohner in ihren angestammten Quartieren bleiben können.
Betroffen sind von den Planungen bisher vor allem Stadtteile im Osten und Westen der Stadt, wie z.B. Plagwitz oder Reudnitz-Thonberg. Diese dichtbesiedelten Quartiere entstanden zumeist in der Gründerzeit und haben in den letzten Jahren einen erheblichen Zuzug zu verzeichnen. Für weitere Stadtteile wie z.B. Connewitz laufen die Untersuchungen noch. Zukünftig bräuchten Vermieter in den festgesetzten Gebieten besondere Genehmigungen, wenn sie ein Mietshaus sanieren oder modernisieren wollen.
Längerer Prüfprozess
Bereits im Herbst vergangenen Jahres wurde die Leipziger Stadtverwaltung beauftragt, für beschlossene Milieuschutzgebiete die Aufstellung von sozialen Erhaltungssatzungen vorzubereiten. Weil das Baudezernat die gesetzte Frist verstreichen ließ, hat die Linksfraktion kurz vor den Kommunalwahlen eine Reihe von Anträgen in den Rat eingebracht, mit denen erneut die Aufstellung von Erhaltungssatzungen beschlossen werden sollte. Aus Sicht von SPD-Fraktionschef Christopher Zenker blieb dabei allerdings die Fachlichkeit auf der Strecke: „Die Vorschläge der Linken trugen zur Verunsicherung bei, auch weil es zumindest für die Leipziger Stadtverwaltung ein neues Thema ist. Wir hatten vielmehr den Eindruck, dass damit Kommunalwahlkampf gemacht werden sollte, statt eine sachorientierte Lösung anzubieten.“
So sollen durch die Aufstellung der Erhaltungssatzungen nicht sämtliche Baugesuche bis zum Satzungsbeschluss auf Eis gelegt werden. Die SPD-Stadtratsfraktion hat daher klare Kriterien formuliert, was die Stadtverwaltung nach Eingang von Bauanträgen im Einzelfall abprüfen soll, bevor Maßnahmen möglicherweise zurückgestellt werden.
Klare Kriterien für Zurückstellungen
Planungen zum Einbau eines zweiten Bads, der Anbau von Balkonen, das Schaffen von Stellplatzanlagen oder die Umnutzung von Wohnungen in Gewerberäume können Gründe sein, die zu einer Zurückstellung führen, bis die Satzung tatsächlich wirkt. Auch Fußbodenheizungen oder Kamine fallen in diesen Katalog. Die SPD-Fraktion hat sich bei Ihren Vorschlägen an bereits beschlossenen Kriterien aus anderen Städten orientiert. Aus Sicht von Christopher Zenker dient diese Regelung vor allem dem Erhalt des vorhandenen Wohnungsbestandes: „Wir wollen verhindern, dass Maßnahmen, die keine Luxussanierungen sind, pauschal zurückgestellt werden, bis Erhaltungssatzungen in Kraft getreten sind. Das würde niemandem helfen.“
Neuer Wohnraum muss geschaffen werden
Für die Leipziger Sozialdemokraten sind Erhaltungssatzungen allerdings nur ein Baustein, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Ohne Neubau und insbesondere sozialen Wohnungsbau wird der Mietenanstieg kaum zu bremsen sein. Christopher Zenker verweist an dieser Stelle darauf, dass Erhaltungssatzungen keinen neuen Wohnraum schaffen, sondern lediglich eine Verteuerung bestehender Wohnungen erschweren. Weitere Maßnahmen wie ein Zweckentfremdungsverbot, eine funktionierende Mietpreisbremse, Kappungsgrenzen und die Stärkung der städtischen Wohnungsbaugesellschaft müssen aus Sicht der SPD-Stadtratsfraktion folgen.