Bundesbauministerin Barbara Hendricks möchte noch in diesem Jahr ein Förderprogramm über 120 Millionen Euro für den Bau von Kleinwohnungen auflegen, um insbesondere die Schaffung von Wohnungen für Einpersonenhaushalte zu fördern. Davon würden nicht nur Studenten und Auszubildende profitieren, sondern auch alleinstehende Geringverdiener bzw. Bezieher von Wohnhilfen.

Ein Raum, eine kleine Küchennische, ein kleines Bad – das Ganze auf rund 22 Quadratmetern. So soll die künftige Idealwohnung nach Hendricks aussehen. Kosten darf sie maximal 260 Euro Warmmiete. Die neuen Häuser sollen so gebaut werden, dass sich die „Mikrowohnungen“ auch zu größeren Einheiten zusammenlegen lassen – zum Beispiel für Wohngemeinschaften. Außerdem sollen die Häuser Gemeinschaftsräume enthalten. Die Bundesbauministerin legt zudem Wert darauf, dass die neuen Immobilien bei sinkender Nachfrage auch zu anderen Zwecken – zum Beispiel für barrierefreies Seniorenwohnen – genutzt werden können.

Für den sozialpolitischen Sprecher der Leipziger SPD-Fraktion, Christopher Zenker, ist das ein erster richtiger Schritt, um auch künftig in Großstädten und Ballungszentren bezahlbaren Wohnraum sicherzustellen. „Gerade kleine Wohnungen mit bezahlbaren Mieten sind in vielen größeren Städten, wie eben inzwischen auch bei uns, Mangelware. Schließlich sind solche Wohnungen nicht nur für Studenten oder Azubis mit einem schmalen Budget interessant, sondern eben beispielsweise auch für Rentner, alleinstehende Empfänger von Arbeitslosengeld II oder gar Flüchtlinge. Vor diesem Hintergrund ist der Vorschlag der Bundesbauministerin sehr begrüßenswert, weil damit Anreize geschaffen werden, dass entsprechende Kleinwohnungen neu gebaut werden können.“ Dennoch kann das nur ein erster Schritt sein, denn auch größere Wohnungen mit vier und mehr Zimmern sind in Leipzig inzwischen knapp. In einem ersten Schritt sollte der Bund die 518 Millionen Euro, die er jährlich für den sozialen Wohnungsbau an die Länder ausreicht, mit einer Zweckbindung versehen, damit diese auch tatsächlich für den Wohnungsbau verwendet werden. Die Bundesfinanzhilfen helfen den Ländern bei regionalen und kommunalen Versorgungsengpässen gezielt zu reagieren. Sie sind Mittel für den Bau neuer Sozialwohnungen, neue Sozialbindungen und die sozialverträgliche Sanierung des Wohnungsbestandes. Das Land ist daher also gefordert, ein Programm für den sozialen Wohnungsbau aufzulegen.

Hierzu erklärt Christopher Zenker: „Durch das starke Bevölkerungswachstum wird es auch in sächsischen Großstädten wichtig, wieder in den sozialen Wohnungsbau zu investieren. Dazu muss das Land die entsprechenden Mittel dafür auch an die Kommunen weiterreichen und spätestens mit dem nächsten Doppelhaushalt ein Förderprogramm auflegen. Die Stadtverwaltung und die Leipziger Wohnungsbaugesellschaft sind gefordert, zügig die notwenigen Rahmenbedingungen und Planungen zu schaffen, um die Gelder abrufen zu können. Die Zeit drängt, denn das Förderprogramm für kleine Wohnungen gilt zunächst für Bauvorhaben, die bis 2018 abgeschlossen sind.“

Auch der sächsische Landtagsabgeordnete Albrecht Pallas (SPD) freut sich über die in Aussicht gestellten zusätzlichen Mittel des Bundes, sieht aber noch Handlungsbedarf auf Landesebene. „Im Koalitionsvertrag in Sachsen haben wir mit der CDU vereinbart, die Wohnraumförderung zu intensivieren. Das muss jetzt konsequent umgesetzt werden. Die bereitgestellten Bundes-Mittel, die mit sächsischen Landesmitteln noch einmal verdoppelt werden, sollten ausschließlich für die Wohnraumförderung eingesetzt werden. Derzeit verwenden wir nur 2/3 der Gelder für diese wichtige Aufgabe.“ Pallas, der Sprecher der SPD-Landtagsfraktion für Wohnen und Städtebau ist, mahnt eine hundertprozentige Verwendung der Gelder für den sozialen Wohnungsbau – wenigstens für die nächsten Jahre – an. Gleichzeitig plädiert er dafür, dass die öffentliche Hand beim sozialen Wohnungsbau stärker auf öffentliche und private Träger von Wohnungsbauvorhaben zugehen muss. „Der Freistaat könnte Bauträger gezielt unterstützen, wenn diese einen Teil ihrer neugebauten Wohnungen zu günstigen Mietkonditionen anbieten. Das kann mit eigenen oder mit den Mitteln aus der Wohnraumförderung des Bundes gelingen. So kann sozialer Wohnraum nicht nur in öffentlichen Bauprojekten sondern auch durch private Investoren geschaffen werden“, so der Landespolitiker Pallas abschließend.