Vom 14. Juni bis zum 15. Juli wird die Fußball-Weltmeisterschaft in Russland stattfinden. Auch in Sachsen wollen dann wieder viele Menschen die Spiele bei öffentlichen Großveranstaltungen unter freiem Himmel verfolgen. Allerdings würden diese Veranstaltungen zum Teil mit den normalen Regelungen des Lärmschutzes kollidieren, da bei Anstoßzeiten von z.B. 20 Uhr spätestens am dem Achtelfinale auch Verlängerungen bis nach 22 Uhr möglich sind.

Um den Kommunen bei dieser Frage mehr Spielraum zu geben, hat die Bundesregierung eine Regelung erlassen, die die Sportanlagenlärmschutzverordnung zeitweise lockert. Für „Sportveranstaltungen herausragender Bedeutung“ können da Ausnahmen zugelassen werden. Die Städte und Gemeinden müssen trotzdem die konkreten Rahmenbedingungen vor Ort (z.B. Abstand zu Wohngebäuden) berücksichtigen. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

weitere Informationen:

ausführlicher DEMO-Artikel „Lärmschutz: Ausnahmeregelung für Public Viewing geplant“

Entwurf der Verordnung des Bundesumweltministeriums