Ohne starke Städte und Gemeinden kommt der Freistaat Sachsen nicht aus der Krise

Der SGK-Landesvorsitzende Dr. Peter Lames ist zugleich auch Finanzbeigeordneter der Landeshauptstadt Dresden

von Dr. Peter Lames, Landesvorsitzender der SGK Sachsen

Das sächsische Kabinett hat kurz vor Pfingsten einen Entwurf zur Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung beschlossen, nach dem die Regeln u.a. zur Begrenzung der Kreditaufnahmen in Gemeindehaushalten nicht nur wegen katastrophenbedingter Mehrausgaben, sondern auch wegen konjunkturbedingter Mindereinnahmen außer Kraft gesetzt werden können. Das geht einher mit der Erkenntnis, dass der vorgesehene Rettungsschirm keinesfalls in der Lage ist, die Belastungen aus der Krise auszugleichen.

Investitionskraft erhalten

Ob es aber ausreicht, die Kommunen neben dem Rettungsschirm auf die Möglichkeit der Kreditaufnahme zu verweisen, darf bezweifelt werden. Sparen tut not, doch darf es weder zu Lasten der Investitionskraft noch des sozialen Zusammenhalts geschehen. Die Diskussion wird weitergehen, zumal die Regelungen nur für das Jahr 2020 gelten. In Zeiten, in denen Gesetze und Verordnungen nahezu im Wochenrhythmus grundlegende Änderungen bringen, hilft die Orientierung an den Grundlagen unserer kommunalen Arbeit:

Kommunen mit eigenem Profil

Mit ihrem Interesse an einer sachgerechten Finanzausstattung sind Kommunen keine Interessengruppe wie so viele. Sie sind Teil der gesamtstaatlichen Ordnung. Die meisten Einwohnerinnen und Einwohner erfahren den Staat am ehesten über das Handeln der Kommune. Eine sachgerechte Finanzausstattung muss so beschaffen sein, dass Kommunen über die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben hinaus ein eigenes Profil entwickeln können, wie sie die Entwicklung der Kommune und die soziale Teilhabe ihrer Einwohnerinnen und Einwohner gestalten und fördern.

Starke Selbstverwaltung

Nur mit einer solchen Finanzausstattung kann die kommunale Selbstverwaltung mit Leben erfüllt werden. Leipzig und Dresden, Meißen und Pirna, Augustusburg und Wilsdruff haben viel gemeinsam, aber eben auch ihre zu entwickelnden Besonderheiten, die die Vielfalt des Landes entscheidend prägen. Diesen Reichtum fortzuentwickeln, bedarf einer starken kommunalen Selbstverwaltung.

In ihrer Funktion als Kommunalaufsicht, als Mitwirkende in der bundesstaatlichen Finanzverfassung, als Haushaltsgesetzgeber und Gesetzgeber des Kommunalrechts haben die Länder entscheidende Verantwortung für die kommunale Finanzausstattung. Aus dieser Verantwortung können die Länder sich weder selbst entlassen noch die Verantwortung an andere Stellen delegieren. Hebesatz- und Steuerfindungsrechte sind keine Instrumente für eine kommunale Basisfinanzausstattung, sondern für die Profilbildung der Kommunen.

Krise gemeinsam bewältigen

Die Krise in den Kommunalfinanzen kann nur gemeinsam von Bund, Land und Kommunen bewältigt werden. In nicht wenigen Kommunen bundesweit hat die unzureichende Finanzausstattung dazu geführt, dass ein Altschuldenhilfeprogramm diskutiert werden muss. So weit sollte es nicht noch einmal kommen. Die Corona-Schulden von heute und morgen dürfen nicht die unbeherrschbaren Altschulden von übermorgen werden.