Die SPD im Bundestag setzt sich für schnellere Planungs- und Genehmigungsprozesse ein

Autor: Detlef Müller, SPD-Bundestagsabgeordneter für Chemnitz

Die Infrastruktur unseres Landes ist die Grundlage von Wertschöpfung und Wohlstand. Sie ist die Basis für die Leistungsfähigkeit unserer Gesellschaft. Wenn es aber um den Erhalt, den Ersatz und den Aus- und Neubau von Infrastruktur geht, haben wir in Deutschland oftmals Probleme. Dabei ist die Finanzierung in den meisten Fällen kaum ein Hindernis. Raumordnungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren ziehen sich oftmals über Jahre, bevor es an die Umsetzung gehen kann. Die Folge ist ein Investitionsstau.

Beschleunigung von Infrastrukturmaßnahmen auf Bundesebene

Auf Bundesebene wird dieses Thema in den letzten Jahren angegangen. Mit dem Planungsbeschleunigungsgesetzen I und II aus dem Jahren 2018 und 2020 wurden Kommunen beispielsweise bei der Erneuerung von höhengleichen Bahnübergängen komplett entlastet sowie Instandsetzungen und 1:1-Ersatzneubauten bei Straße und Schiene von der Genehmigungspflicht befreit. Durch das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MGVG) kann der Bundestag selbst für zentrale Infrastrukturprojekte Baurecht schaffen.

Das Investitionsbeschleunigungsgesetz

Nun gehen wir mit dem Investitionsbeschleunigungsgesetz den nächsten Schritt zur schnelleren Umsetzung von Projekten. Geplant ist, im Bereich der Schieneninfrastruktur zukünftig Digitalisierungs- bzw. Elektrifizierungsmaßnahmen sowie Umbautätigkeiten zur Barrierefreiheit von der Genehmigungspflicht zu befreien. Auch das Raumordnungsverfahren soll grundlegend verändert werden. Wer ein Vorhaben plant und Bedenken bezüglich raumbedeutsamer Konflikte hat, kann das Verfahren effizient nutzen – bald auch digital.  Schließlich werden im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit die gerichtlichen Instanzenzüge entschlackt.

Der Gesetzgebungsprozess dazu läuft derzeit. Dabei braucht es an einigen Stellen Nachschärfungen, damit die neuen gesetzlichen Grundlagen auch wirken und Investitionen wirklich beschleunigen. Und es braucht eine regelmäßige Evaluation. Denn mit Blick auf Herausforderungen wie Digitalisierung, Energie- und Verkehrswende werden wir in diesem Bereich in Zukunft weiterarbeiten müssen –immer mit Augenmaß, sodass berechtigte Belange nicht übergangen werden, aber auch mit Nachdruck, um Investitionsstaus schnell abbauen zu können und unser Land wettbewerbsfähig zu halten.

Die kommunale Ebene in den Blick nehmen

In den Kommunen spielt in den meisten Fällen die Finanzierung eine größere Rolle in Bezug auf angewachsene Investitionsstaus. Aber auch hier treffen Kapazitätsengpässe in der Bauwirtschaft mit langer Verfahrensdauer und Personalengpässen in der Bauverwaltung zusammen. Die Bürokratisierung von Ausschreibungsprozessen und langfristige Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren behindern oftmals schnelle Umsetzungen.

Auch hier muss es zu Vereinfachungen, Entschlackung und Beschleunigungen kommen. Schwellenwerte und Wertgrenzen bei Vergaben müssen überdacht, Investitionen mit Vorrang versehen werden. Nur so lässt sich der Investitionsstau abbauen.