Der Sächsische Landtag hat am 30. Mai das „Gesetz über die Gewährung pauschaler Zuweisungen zur Stärkung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen in den Jahren 2018 bis 2020“ (Drs. 6/13039 bzw. 13457): beschlossen. Damit erhält jede Gemeinde in Sachsen jährlich pauschal 70 Euro für die ersten 1.000 Einwohner, also maximal 70.000 Euro. Diese zusätzlichen Mittel werden ohne Zweckbindung oder bürokratische Pflichten bis zum Jahr 2020 gewährt. Insgesamt werden damit zusätzlich 90 Millionen Euro an die kommunale Ebene gegeben. Über die Verwendung entscheidet der jeweilige Gemeinde- oder Stadtrat, auch wenn die jeweilige kommunale Hauptsatzung bei dieser finanziellen Größenordnung eventuell nur eine Befassung in Ausschüssen oder eine Entscheidung durch den Bürgermeister vorsieht.
Bis zu 70.000 Euro zusätzliche Unterstützung für jede sächsische Kommune
von Stefan Engel | 5. Juni 2018 | Kommunalpolitik, Steuern und Finanzen