Nach intensiven Bemühungen der Stadt gibt es Fortschritte bei der geplanten Tempo-30-Regelung auf der Hauptstraße und der Bornaischen Straße. Nachdem das Landesamt für Straßenbau und Verkehr den Lärmaktionsplan der Stadt nicht als ausreichende Grundlage anerkannt hatte, musste die Stadt ein zusätzliches Lärmschutzgutachten beauftragen.
Das Gutachten liegt inzwischen vor und bestätigt die Auffassung der Stadt: Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ist aus Gründen des Lärmschutzes fachlich sinnvoll und rechtlich umsetzbar.
Derzeit läuft das notwendige Anhörungsverfahren. Nach dessen Abschluss können die Verkehrsschilder bestellt werden. Die Umsetzung wird derzeit für August erwartet.
Der Vorgang macht deutlich, vor welchen Herausforderungen Kommunen bei der Umsetzung von Verkehrsmaßnahmen stehen. Obwohl die erhöhte Verkehrsbelastung auf die Teilsperrung einer Bundesstraße zurückzuführen ist, muss die Stadt die Kosten für Gutachten, Planung und Beschilderung selbst tragen. Auch notwendige Anpassungen der Verkehrsinfrastruktur, wie die Ampelanlage an der Kreuzung Hauptstraße/Dölitzer Straße, müssen aus dem städtischen Haushalt finanziert werden.
Das positive Gutachten ist daher ein wichtiger Erfolg für die Stadt und die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner. Nun besteht die berechtigte Hoffnung, dass die Tempo-30-Regelung zeitnah umgesetzt werden kann.