Möchten sächsische Lehrer mit ihren Schülern eine Exkursion unternehmen, steht zu Beginn der Planung stets eine lästige Frage im Raum: Wohin mit dem eingesammelten Bargeld? Lieber erst direkt vor der Abfahrt einsammeln oder doch im Schulgebäude hinterlegen. Letztere Option scheint leider zunehmend gefährlich.

Andreas Geisler, SPD-Stadtrat in Leipzig erklärt, warum letztere Option problematisch ist: „Vor allem in den Sommerferien kommt es immer wieder zu Einbrüchen in Schulen. Hierbei wird nicht nur Technik entwendet, sondern auch Geld. Auch in diesem Jahr ist es leider schon zu Einbrüchen gekommen, unter anderen in der Theodor-Körner-Schule in Leipzig“. In Sachsen entwickeln sich Schulen immer öfter zum Ziel von Dieben. Das Problem entsteht dabei nicht durch mangelnde Sicherheitsvorkehrung der Einrichtungen, sondern gründet im aktuellen Schulgesetz des Freistaates: Bankkonten für öffentliche Schulen sind darin nicht vorgesehen.

Ute Köhler-Siegel, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Leipzig, weiter: „Die Einführung von Konten für Schulen ist überfällig. In Schulen muss regelmäßig Geld zur Durchführung von Klassenfahrten, Exkursionen und Veranstaltungen eingesammelt werden. Aber wo kann dieses Geld gelagert und gesammelt werden? Die Lehrer dürfen das Geld nicht auf ihren Konten einzahlen, Fördervereine gibt es nicht an allen Schulen und es ist auch nicht deren originäre Aufgabe, zweckgebundene Einnahmen der Schulen zu verwalten. Hier hat der Freistaat Sachsen die Zeit verschlafen. In der Europäischen Union tritt gerade ein Gesetz in Kraft, das jedem Bürger ein Recht auf ein Bankkonto einräumt, dies sollte Sachsen auch auf seine Schulen erweitern“.

Vor allem im Vergleich mit den anderen Bundesländern hat Sachsens Schulgesetz Aufholbedarf. In vielen Regionen der Republik ist ein Schulgirokonto schon lange üblich. Länder wie Hessen, Hamburg oder Sachsen-Anhalt geben den Lehrern und Schulleitern die Möglichkeit, sich finanziell ein Stück weit selbst zu verwalten, um damit ihre Eigenständigkeit zu erhöhen.

Ute Köhler-Siegel und Andreas Geisler abschließend: „Wir fordern den Freistaat Sachsen auf, eine rechtliche Grundlage in das sächsische Schulgesetz aufnehmen, damit die Schullei-tungen eigenverantwortlich ein Girokonto für die Schule im Namen des Freistaates einrichten und führen können. Die Verfahrensweise zur Führung der Konten einschließlich deren Kontrolle sollte vom Freistaat Sachsen vorgegeben werden. Dies schafft mehr Sicherheit in den Schulen. Wir sollten die Schulen mit der Sicherung der Gelder nicht alleine lassen und gemeinsam praktikable Lösungen finden“.