Kreistag Sächsische Schweiz–Osterzgebirge stimmt Vereinbarung mit dem Freistaat, den Kulturräumen, den Landesbühnen Sachsen und der Elblandphilharmonie zu

Autor: Marko Feldmann, Geschäftsführer der SPD/Grünen-Fraktion im Kreistag Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Haydn, Mendelssohn-Bartholdy, Beethoven, Bach, Hip-Hop und Klassik, Philharmonisches Konzert, Unterhaltungs-, Kinder- und Jugendkonzerte, Kirchenkonzert, Kammermusik in verschiedenen Ensembles von Riesa bis Sebnitz, von Radeburg bis Altenberg. Im Jahr 2016 fast 300 Auftritte, davon 178 reine Konzerte des Orchesters, die fast ausschließlich im Kulturraum stattfanden. Es ist nicht schwer zu erkennen, über welch einen Kulturschatz die Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz – Osterzgebirge mit der Elblandphilharmonie verfügen. Dieser Verantwortung waren sich die Kreisräte bewusst, als sie die neue Grundsatzvereinbarung zur Fortführung der Zusammenarbeit von Landesbühnen und der Elblandphilharmonie zu diskutieren hatten.

Entbehrungen seit 2012

Die Philharmonie entstand nach Verhandlungen zwischen den beiden Landkreisen und dem Freistaat Sachsen im Jahr 2012, die die Zusammenlegung des Orchesters der Novum GmbH und dem der Landesbühnen Sachsen zur Elbland Philharmonie Sachsen GmbH zur Folge hatte. Grundlage war eine Vereinbarung, die die finanzielle Sicherstellung des Orchesters und die Anstellung von 87 Musikerinnen und Musikern auf 72 ausfinanzierte Vollzeitstellen garantieren sollte.

Der in diesem Zusammenhang abgeschlossene Haustarifvertrag sah einige Entbehrungen für die angestellten Orchestermitglieder vor: Anwendung der Flächentariftabelle aus dem Jahr 2009 bei gleichzeitigem Ausschluss von Tariferhöhungen bis 2018 (entspricht 6 Tarifrunden im öffentlichen Dienst), das Ansetzen der niedrigeren Tarifgruppe und eine Teilzeitquote von 86%.

Was sieht die neue Grundsatzvereinbarung vor?

Die neue Grundsatzvereinbarung, gültig von 2018 bis 2024 (mit einer Verlängerungsoption bis 2026), über die der Kreistag in Pirna zu befinden hatte, sieht tatsächlich eine Erhöhung der bisherigen Finanzierungsbeiträge um 850.000 € pro Jahr ab der Spielzeit 2018/19, sowie ab 2022/2023 jährlich um weitere 680.000 € vor. Das Verhältnis der seit 2012 geltenden Finanzierungsanteile soll beibehalten werden (53% Freistaat, 38% Kulturraum, 9% Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge). Verhandlungen für einen neuen Haustarifvertrag sollen Ende 2017 / Anfang 2018 starten, der neue Tarif dann ab Sommer 2018 gelten.

Was auf den ersten Blick spontane Frohlockung hervorruft, kann jedoch schnell zur bitteren Pille für die Orchestermitglieder werden: Die Musiker hofften vor 5 Jahren darauf, dass 2018 alles besser wird und der Gehaltsverzicht von circa 25% beendet wird. Sie werden nun vermutlich enttäuscht.

Kreistagsfraktion skeptisch im Blick auf die kommenden Verhandlungen

Ralf Wätzig, Vorsitzender der SPD/Grünen-Kreistagsfraktion zeigte sich grundsätzlich erfreut darüber, dass an der gemeinsamen Finanzierung mit dem Freistaat festgehalten werden konnte. Zudem fallen die Gesamtbudgets der nächsten Jahre höher aus, um die seit 2009 anhaltenden Lohn-Null-Runden zu beenden.  Auf Seiten des Kulturraumes sollten die Finanzierungsanteile gut realisierbar sein, hat der Freistaat doch mit dem Doppelhaushalt die Mittel für den Kulturraum abermals erhöht. Die Kehrseite der Medaille zeigt aber auch: Wir können der vorgelegten Grundsatzvereinbarung leider nicht entnehmen, inwieweit der Lohn-und Arbeitszeitverzicht mit dem Mehr an bereitgestellten Mitteln demnächst verschwinden oder wenigstens kleiner werden.

Das eigentliche Ziel, welches man sich mit der Gründung der Elblandphilharmonie gesteckt hatte, nämlich der schrittweisen Annäherung an 72 Vollzeitäquivalente auf Niveau des Flächentarifvertrags, werden wir aber mit Sicherheit nicht erreichen. Es blieb der Fraktion lediglich zu hoffen, dass die Formulierung in der Grundsatzvereinbarung nicht nur eine Absichtserklärung bleibt, eine angemessene Tariferhöhung unter Berücksichtigung der Entwicklungen des Flächentarifs zu erreichen. Ein starres Budget vor den eigentlichen Tarifverhandlungen festzulegen, lässt nichts Gutes erahnen.

Vor dem Hintergrund, dass keine Vereinbarung schlechter wäre als die vorliegende, stimmten die rot-grünen Kreisräte letztendlich der Vorlage zu. Ein besonderer Dank geht an den Orchestervorstand der Elblandphilharmonie, mit dem sich die Fraktion in Vorbereitung auf die Kreistagssitzung traf und in einem konstruktiven Gespräch die Chancen und Risiken der Vereinbarung abwog.